AktuellesDie am 16.11.2020 beschlossene Gebührenkalkulation für die Jahre 2020 bis 2023 ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten und beinhaltet u. a. folgende Gebührensätze:
Zentrale Entsorgung: Grundgebühr: 12,00 €/Wohneinheit und Monat Mengengebühr: 3,21 €/m³
Abflusslose Gruben: Grundgebühr: 11,00 €/Anlage und Monat Mengengebühr: 17,81 €/m³
Kleinkläranlagen: Grundgebühr: 6,00 €/Anlage und Monat Mengengebühr 12,11 €/m³
Detailliertere Angaben entnehmen Sie bitte der beschlossenen Änderungssatzung zur Gebührensatzung, welche Sie
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Unterscheidung zwischen Misch- und Trennsystem
Stellungnahme des Landratsamtes zum Abwasserbeseitigungskonzept des Verbandes
Der Zweckverband Abwasser Rothenburg hat auf seiner Verbandsversammlung am 26. April 2010 sein Abwasserbeseitungskonzept beschlossen, welches gegenüber seinem Vorgänger die dezentrale Erschließung Biehains vorsieht. Die Ausführungen des Landratsamtes zum Abwasserbeseitigungskonzept des Verbandes können |
Hinweise zur Herstellung des Hausanschlusses
Der Anschluss an eine Druckentwässerung wird in folgenden Schritten durchgeführt:
- Der Anschlussnehmer stellt einen Antrag auf einen Abwasseranschluss, oder es wird ein ganzes Gebiet erschlossen
- Vor Ort Besichtigung - Wo soll der Anschlussschacht / das Pumpwerk installiert werden? Die Tiefe der ankommenden Grundstücksentwässerung wird im Lageplan dokumentiert.
- Bau der Pumpstation
- Der Anschlussnehmer bzw. der Grundstückseigentümer erhält ein Schreiben zur Herstellung des Anschlusses mit Information über den Bau der Grundstücksentwässerung und eine Zeichnung vom Pumpwerksschacht.
- Bei Rücksprachen zum Bau der Grundleitung wird ein vor Ort Termin mit dem Eigentümer vereinbart
- Der Anschlussnehmer / Grundstückseigentümer baut eine private Abwasserleitung. Diese wird am offenen Rohrgraben nach Terminabsprache abgenommen und ein
Abnahmeprotokoll mit Skizze der Grundstücksentwässerung erstellt.
Weitere Vorhaben des Verbandes
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